Termine
Alles wird anders!? – Die Digitalisierung verändert die Gesundheitswirtschaft
Diese ConhIT-Session findet am 18. April 2018 in der Zeit von 11.30 – 13.00 Uhr im Kongresssaal B statt.[mehr]
Kapitalanlage und Asset Management im Krankenhaus – Leistungsfähigkeit von morgen sichern
Ist eine werterhaltende Kapitalanlage im Krankenhaussektor möglich? Die vielfältigen ökonomischen Anforderungen an die Krankenhäuser beinhalten eine Bereithaltung größerer Kapitalreserven bei vielen Trägern. Ihnen fällt eine...[mehr]
25. Deutscher Krankenhaus-Controller-Tag 2018
im Kongresshotel Potsdam am 17 und 18. Mai 2018[mehr]
News
Controlling? Muss!
Controller müssen sich dem Umbruch in der Krankenhaus- Landschaft anpassen. Herausforderungen wie Digitalisierung, Verbundbildung, Aufweichen der Sektorengrenzen bedingen auch die weitere Qualifizierung des Controllings [mehr]
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Hermann Gröhe: „Mehr Qualität und Transparenz bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“
Berlin, 31. August 2016
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen – dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten – erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbindet Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen."
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit